Erbenermittlung – eine Suche nach der eigenen Herkunft
Bei einem Todesfall erben meist die nahestehenden Verwandten das Vermögen des Verstorbenen. Allerdings kommt es hin und wieder vor, dass der nächststehende Angehörige nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall tritt die Erbenermittlung in Kraft, die nach den nächsten familiären Verbindungen des Verstorbenen fahndet. Grundsätzlich hängt diese Erbenermittlung eng mit der Ahnenforschung zusammen, weswegen ich in diesem Artikel beide Themen miteinander in Verbindung bringe, schließlich ist die Motivation bei beiden Berufszweigen das Erforschen der familiären Herkunft und den Verwandtschaftsverhältnissen.

Erbenermittler durchforsten alte Dokumente, um Verwandtschaftsverhältnisse aufzudecken Pixabay © jarmoluk (CC0 Public Domain 1.0)
Erbenermittlung
Die Erbenermittlung blickt auf eine über 100 Jahre alte Geschichte zurück. Der Ursprung dieses Berufszweigs liegt in der Suche der Verwandten, die durch Auswanderung das Land verlassen haben. Dies steht in einem engen Zusammenhang mit der Vertreibung während des Dritten Reichs sowie den Auswanderungswellen nach dem ersten Weltkrieg, die wiederum mit der Inflation und dem Drang nach Freiheit in den USA im 19. Jahrhundert in Verbindung gebracht werden können. Daher geht ein Großteil der Verwandtschaftsverhältnisse in die östlichen Gebiete oder auch in die Vereinigten Staaten. Die Flucht vor der roten Armee am Ende des zweiten Weltkrieges ist eine zusätzliche Ursache, warum so viele Familien aus den östlichen Gebieten heutzutage weit verstreut sind, denn rund 15 Millionen Deutsche waren nach der Kapitulation auf der Suche nach einer neuen Heimat. Auch aus diesem Grund besteht eine enge Verbindung zwischen den beiden Feldern, denn mit der Ermittlung der Erben geht auch immer eine Nachforschung nach den Ahnen einher, schließlich gilt es in beiden Bereichen neue Verwandtschaftsverhältnisse aufzudecken und zu dokumentieren.
Tipps zur privaten Erbenermittlung und Ahnenforschung
Erste Anlaufstellen
Eine private Recherche nach den Erben oder Ahnen beginnt mit dem Durchstöbern der eigenen Dokumente. Sind diese Quellen nicht verfügbar, dann können bei den Standesämtern Hochzeiten, Todesfälle und Geburten der Verwandten erfragt werden. So ist es möglich, Informationen über mehrere Jahrhunderte zurück zu verfolgen. Neben den Standesämtern gibt es noch weitere Archive, die bei der Suche helfen können. So sind durch kirchliche Unterlagen neben den Geburten auch Taufen, Konfirmationen oder Kommunionen nachvollziehbar. Auch die vielen Staats- und Landesarchive können bei der Suche hilfreich sein. In den Findbüchern, Inhaltsverzeichnissen und Archiv-Beständen können außerdem seltene Quellendokumente eingesehen werden.
Bei der Erbenermittlung müssen zunächst die Wohnorte der nächsten Verwandten geprüft werden. Oftmals helfen die Stammbücher der Angehörigen, um die notwendigen Informationen zu erhalten. Sind die Herkunftsorte ermittelt, dann können auch Zeitungsartikel zu Rate gezogen werden, um durch Todesannoncen oder andere Erwähnungen, nützliche Informationen zu erhalten. Des Weiteren bieten manche Universitäten eine Auflistung ehemaliger Studenten und Matrikelnummern an, sodass auch hier Belege vorhanden sind. Falls die Nachforschung jedoch zu keinerlei Erfolgen führt, wird empfohlen einen Experten zu Rate zu ziehen, da dieser meist über die nötigen Quellen und Kontakte verfügt, um die Ahnen- und Erbensuche voranzutreiben.
Wer ist der Auftraggeber eines Erbenermittlers?
Gerade in den schwierigen Erbschaftsfällen empfiehlt es sich also, einen Erbenermittler zu konsultieren. Dabei sind nicht nur offizielle Behörden wie Nachlassgerichte, Notare oder Abwesenheitspfleger die Auftraggeber, sondern ebenfalls Erbengemeinschaften, bei welchen die Kontakte zu anderen erbberechtigten Verwandten verloren gingen. Entsprechend steht dieser Bereich eng mit der Ahnenforschung in Verbindung, denn oftmals tauchen auf diese Weise Quellen und Dokumente auf, die auch die Ahnenforschung betreffen.
Gesetzliche Erbfolge als Grundlage
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die Erbschaft wird nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Laut dieser Quelle wurde bisher noch nie so viel geerbt wie im Moment. Das geht auf eine Umfrage zurück, die besagt, dass ein Viertel der Erben einen Wert von bis zu 100.000 Euro erwarten. Grund ist, dass oftmals teure Häuser oder Eigentumswohnungen weitervererbt werden. Falls kein Testament zur Verfügung steht, so regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens. Hier werden zunächst die Verwandten in erster Ordnung berücksichtigt, die Kinder. Gibt es davon keine, so erben die Eltern der Verstorbenen, die zur zweiten Ordnung gehören. Ehepartner erben gegebenenfalls die Hälfte des Vermögens, falls die Eheleute in einem gesetzlichen Güterstand gelebt haben.
Diese Erbfolge kann dazu führen, dass sich Erbengemeinschaften bilden. Allerdings müssen die Erben den Nachlass nicht zwingend annehmen. Binnen einer Frist von sechs Wochen kann dieser ausgeschlagen werden. Wird die Rechtsnachfolge des Verstorbenen jedoch angetreten, so müssen alle Verbindlichkeiten übernommen werden. Diverse Ratgeber wie auf ergodirekt.de bieten zu diesen Themen weiterführende Informationen, denn im Todesfall kann eine Erbschaft nicht nur unerwarteten Geldsegen bedeuten, sondern schlimmstenfalls ein Schuldenberg, der bei Antritt des Erbes zusätzlich beglichen werden muss. Die gesetzliche Erbfolge kann weit in die Vergangenheit nachvollzogen werden, weswegen hier die enge Verbindung zwischen Erbenermittler und Ahnenforschung besteht. Statistiken zeigen, dass in Deutschland lediglich 25,8 Prozent der Befragten einen Erbvertrag oder ein Testament abgeschlossen haben. Die restlichen 73,7 Prozent verlassen sich stattdessen auf die gesetzliche Erbfolge. Ohne diese Vorkehrungen erben entweder die Verwandten erster Ordnung, also die Kinder und Enkelkinder oder bei Nichtantritt diejenigen zweiter Ordnung. Zu dieser Gruppe gehören die Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen oder geschiedene Elternteile. Finden sich in dieser Ordnung auch keine Nachkommen, profitiert die dritte Gruppe davon, die sich auf Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen bezieht.

Nur wenige Menschen haben ein Testament oder einen Erbvertrag abgeschlossen.
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Im Falle unbekannter Erben
Im Falle einer ungeklärten Erbschaft setzen die Nachlassgerichte einen Nachlasspfleger ein, der das Erbe sichert und verwaltet. Des Weiteren kümmert er sich um die Ermittlung der Erben. Diese Personen sind rechenschaftspflichtig und gegenüber dem Nachlassgericht verantwortlich. Kommen sie allerdings nicht weiter, so können sie auch andere Experten zu Rate ziehen. In diesem Fall liegt es an den Erbenermittlern herauszufinden, wer in der Rangfolge der nächste Erbe ist. Eine solche Suche kann meist mehrere Monate oder Jahre andauern. Diese „Geneologen“ sind Dienstleister, die häufig aus der Geschichtswissenschaft oder dem juristischen Bereich stammen. Eine richtige Ausbildung für diesen Beruf gibt es nicht. Erbenermittler werden häufig von Nachlasspflegern eingestellt, falls diese bei der Suche erfolglos sind. Laut Medieninformationen wird die Zahl der Aufträge für Erbenermittler in den nächsten Jahren zunehmen. Grund ist, dass viele Personen vereinsamt leben und keinerlei nachvollziehbaren Nachkommen haben. Für die Erbenermittler ist der Beruf mitunter riskant, denn eine Bezahlung gibt es nur dann, wenn der Angehörige auch gefunden wird. Denn nur so kann der Erbe die Provision zahlen, die dem Ermittler zusteht.