Genealogie-Begriffe

 
A   ­B   ­C   ­D   ­E   ­F   ­G   ­H   ­I   ­J   ­K   ­L   ­M   ­N   ­O   ­P   ­R   ­S   ­T   ­U   ­V   ­W   ­X   ­Z
A
A(r)migerBewaffneter, Edelknecht, Knappe.
AbbauerPächter mit kleinem Eigenbesitz; Neusiedler; zweiter Sohn, der vom Hofe abbaut.
AbbreviationBezeichnung für die Verkürzung eines Wortes auf einen oder wenige Buchstaben in der -> Paläographie.
AbgabenBezeichnung für Steuern, Zehnte und andere Abgaben: Bankhühner, Bede, Billetgelder, Buschhafer, Dienstgelder, Fronhühner, Gartengelder, Guldenkorn, Heckengelder, Herrenschatz, Honnenweizen, Horngelder, Hühnergelder, Kur, Kurmede, Lehnherrenhafer, Lehnpfluggelder, Maihämmel, Osterpfennige, Pfenniggelder, Rauchhühner, Rindergelder, Schatz, Schrim, Schlachtgelder, Schützengelder, Stadtgelder, Steckengeld, Steuern, Summengeld, Vogthafer, Wachtgelder, Zehnten.
Abgegangene Orteaufgegebene Siedlungen
Abkömmling-> Nachfahre
AbmeierungEntziehung der Nutzungsrechte an einem erbbeliehenen Hof
AbschoßAbzugsgelder
AchterBezeichnung für einen der acht Gehilfen des Kirchenmeisters
AdelsprobationenAufschwörungen (Nachweis adliger Abstammung in fünf oder mehr Generationen)
AdministratorVerwaltungsbeamter, Amts verweser.
AdoptionAnnahme an Kindes statt.
AgnatenBlutsverwandte im Mannesstamm.
AhnenVorfahren -> Aszendenten.
Ahnengleichheit-> Implex.
Ahnenimplex-> Implex
AhnenlisteÜbersicht aller Vorfahren eines -> Probanden in Listenform nach dem Prinzip der -> Aszendenz, wobei jede Person nach einer Zahlensystematik durch eine -> Personennummer gekennzeichnet wird.
Ahnenpaßamtlich beglaubigter Ahnen- und Abstammungsnachweis, der in nationalsozialistischer Zeit gefordert wurde.
Ahnenprobefrühere Praxis von Geistlichen, in dem sie Stammtafeln von Ehewilligen aufstellten, um eventuelle verbotene enge verwandtschaftliche Bindungen der Ehewilligen aufzuspüren.
Ahnenreiheumfaßt alle Personen innerhalb einer -> Generation eines -> Probanden.
Ahnenschwund-> Implex.
AhnentafelÜbersichtliche Darstellungsform der -> Aszendenz von allen leiblichen Vorfahren (väterlicher- und mütterlicherseits) eines -> Probanden. Der Laie bezeichnet eine Ahnentafel gerne als Stammbaum, diese Bezeichnung hat jedoch in der Genealogie eine andere Bedeutung. Die Listenform der Aufstellung der Vorfahren wird als Ahnenliste bezeichnet
AidnSchwiegersohn
AktenSammlungen von Schriftstücken, die sich auf eine bestimmte Angelegenheit beziehen.
AkziseVerbrauchssteuer
AldenmoderAltmutter (Großmutter)
AlderEltern
AldermannÄltester
Allod / allodiumdas freie Eigentum, im Gegensatz zum Lehen
Allodifizierungim 16. Jahrhundert beginnende Umwandlung von Lehen in freies Eigentum
AmbachtsbrüderZunftbrüder
AmptsgerechtigkeitAmtsgeld, Gebühren
Amtmannvom Landesherrn eingesetzter Beamter, der die Oberaufsicht und Exekutive bei Gericht und beim Steuerverzug, die Aufsicht über die politische Gemeinde, über die Bewirtschaftung der Fronhöfe, über die Grenzen, über Wald, Jagd, Fischerei, Zölle und Kirche hatte und über den -> Burgfrieden wachte.
Amtskell(n)er-> Kell(n)er.
Amtsknecht-> Büttel.
AndlGroßmutter
Angelderste Rate eines zu zahlenden Kaufpreises
anlangenbeschlagnahmen
AnnalenChroniken in jährlicher Folge
AnnatenAbgabe des 1. Jahreseinkommens
Anno DominiIm Jahre des Herrn
anverdingenin Auftrag geben
ApostilleDie Apostille ist eine international vereinbarte Form der Beglaubigung oder Legalisation von öffentlichen Urkunden, u. a. Personenstandsurkunden, die von einem anderen Staat ausgestellt wurden. Sie wurde zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des internationalen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt. Die Apostille ist ein Stempel, der auf der Urkunde abgedruckt wird. Er hat die Form eines Quadrates von bestimmter Größe.
ArchivEinrichtung zur systematischen Erfassung, Ordnung, Verwahrung, Verwaltung und Verwertung von Schrift-, Bild-und Tongut sowie anderen Sammlungsgegenständen.
ArlantAckerland
ArrendeRente, Jahresertrag, Teilpacht einer Domäne
AssekurationZusicherung, bes. der Religionsfreiheit
Assignatenseit 1789 ausgegebenes französisches Papiergeld
AssiseVersammlung von Vasallen, Lehensgericht
AszendentenAhnen, Vorfahren.
AszendenzVorfahren eines -> Probanden in aufsteigender Linie.
AufschwörungNachweis der ritterbürtigen Abstammung eines -> Probanden durch Vorlage seiner -> Ahnentafel bis zu vier oder acht Quartieren (Proband, Eltern, Groß- und Urgroßeltern) mit den entsprechenden Familienwappen.
Aufsitzer-> Beständer
Aushebungzum Wehrdienst einberufen
Auszughaussozusagen das Altenteil auf dem Bauernhof. Der alte Bauer ist nach der Übernahme des Hofes durch den Sohn in das Auszugshaus gezogen. Er wird dann auch häufig in den Kirchenbüchern „Auszügler“ genannt.
B     nach oben 
Bankertuneheliches Kind
Bannmühleherrschaftliche Mühle, in der die Untertanen einer Herrschaft mahlen lassen mußten.
BaseCousine (Bruder- oder Schwesterkind des Vaters oder der Mutter).
Bastarduneheliches Kind.
BedeAbgabe (besonders zur Landesverteidigung), die nach der Größe des Besitzes festgesetzt wurde und in Geld entrichtet werden mußte.
BegängnisTrauerfeier mit Leichenpredigt; kann auch lange nach dem eigentlichen Begräbnis stattfinden.
BeisasseNichtbürger, der in einer Stadt wohnt.
BeiwohnerStadteinwohner ohne Bürgerrecht
Beizeichen-> Brisur.
BeständerPächter und Verwalter eines herrschaftlichen Gutes (an dem auch mehrere Beständer beteiligt sein konnten).
BesthauptErbschaftssteuer, wobei im Erbfall das beste Haupt des Viehbestands und die nach der Hühnerzahl im -> Weistum vorgeschriebenen Gelder an den Landesherrn entrichtet werden mußten.
BlasonierungBeschreibung eines -> Wappens, die immer vom Schildhalter aus erfolgt, wobei heraldisch rechts vom Betrachter aus links und heraldisch links vom Betrachter aus rechts bedeutet.
BlutsverwandtschaftGemeinschaft einzelner Personen, die voneinander oder gemeinsam von demselben Ahnherrn abstammen -> Konsanguinität.
Brautkindvoreheliches Kind
BrisurBrechung durch Beizeichen (Wappenminderung) im -> Schildbild eines -> Wappens (z.B. durch einen -> Turnierkragen oder durch eine bzw. mehrere heraldische Rosen). Während das gleiche Wappenbild (die Wappengemeinschaft) den genealogischen Zusammenhang gleichnamiger Geschlechter bewußt betont, lassen sich bei weitverzweigten Familien die einzelnen Äste und Zweige durch die Brisuren im Schildbild unterscheiden.
Buele/BoeleVerwandter
Bulle (die)Bezeichnung für das -> Siegel aus Metall (Blei, Kupfer, Silber, Gold) an meist kaiserlichen und päpstlichen -> Urkunden, wobei diese selbst auch so bezeichnet werden.
BürgerbuchIm Bürgerbuch wurden bis ins 19. Jahrhundert die Einwohner einer Stadt verzeichnet, die das Bürgerrecht erworben hatten, indem sie den Bürgereid geleistet und das Bürgergeld gezahlt hatten (Neubürger). Mit dem Bürgerrecht erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung)..
Burgfriedenschriftlich niedergelegte Rechtsgrundsätze [ähnlich dem -> Weist(h)um] für das Zusammenleben von -> Ganerben auf einer Burg.
BüttelAmts- oder Ratsdiener, der meist auch die Funktion einer Polizeiperson (Gefängniswärter) wahrnahm.
C     nach oben 
Chronikhistorischer Bericht, Geschichtswerk.
ChronologieZeitrechnungskunde.
CodexGesetzeswerk, -sammlung
CognatusVerwandter
ConleuteEheleute
Consumtions-SteuerVerbrauchssteuer
CopuliertVerheiratet.
D     nach oben 
Deduktionenbesondere Drucke.
DenatusGestorben.
Depositumhinterlegter oder verwahrter Archivbestand.
Despondierenverloben
DeszendentenNachfahren, Nachkommen.
DeszendenzNachfahrenschaft, ausgehend von einem Stammelternpaar in absteigender Linie.
Devise (die)Wappenspruch, der als einprägsames Motto oder Sinnspruch Lebensauffassung, Geisteshaltung, Interessen oder Ideale des ursprünglichen Wappenträgers verdeutlichen soll und meist in einem Spruchband unter dem -> Schild angebracht ist.
DimissionTrauentlassung von Brautleuten in eine andere Pfarrei.
DiplomatikUrkundenlehre.
DispensHeiratsgenehmigung bei Verwandtenehen mit Angabe des Verwandtschaftsgrads (z.B. 3. oder 4. Grades).
Dokumentschriftliches oder bildliches Zeugnis, um die Wahrheit zu bezeugen.
Domänedem Landesherrn gehörender landwirtschaftlicher Grundbesitz
Dorfsippenbuch-> Ortssippenbuch.
DotPate
E     nach oben 
EchtegadeEhepartner
EchtemannEhemann
EchtewifEhefrau
Ehrlichehelich
Eidamauch Eidmann: Schwiegersohn.
EinkindschaftsverträgeGleichsetzung von Kindern mehrerer Ehen
einleuftige / einleftigeledige Leute
EmeritierungVersetzung in den Ruhestand
EneGroßvater
EpitaphGrabschrift.
Erbbüchersiehe Lagerbücher
ErbgesesserErbansässiger Einwohner. Angesessener, der ein Grundeigentum besaß, das an die Nachkommen uneingeschränkt vererbbar war.
ErbnamensitteAls Erbnamensitte bezeichnet man eine lokal oder regional zu beobachtende gewisse Regelmäßigkeit und Reihenfolge bei der Benennung der getauften Kinder. Grundprinzip dieser Regel ist: die beiden ältesten Söhne eines Ehepaares erhalten die Vornamen ihrer beiden Großväter und die beiden ältesten Töchter die Vornamen ihrer Großmütter. Weitere Kinder werden nach frühverstorbenen Geschwistern des Vaters und/oder der Mutter benannt oder nach Urgroßeltern der beiden, deren Namen „nachgeholt“ werden mussten.
Erbzinsgutim Unterschied z. B. zum Erblehngut oder Erbpachtgut mit minderen Rechten in bäuerlicher Erbleihe gepachtetes Bauerngut.
Erfgenamen / ErbgenahmeErben
EtymologieLehre vom wahren Ursprung und der Bedeutung eines Wortes (z. B. eines Familiennamens).
Exlibrishäufig mit Wappen versehene Eignerzettel, die auf die Innenseiten von Bucheinbänden geklebt sind.
Exulantenmit Gewalt aus der Heimat Vertriebene
F     nach oben 
Fahnenheraldik-> Vexillologie.
Faksimile (das)vollkommen ähnliche Nachbildung oder naturgetreue Wiedergabe einer Originalvorgabe.
FamilieHausgenossenschaft, Lebensgemeinschaft, eine durch Abstammung in näherer oder entfernterer Verbindung stehende Gruppe von Menschen, die sich auf einen namentlichen Ahnherrn zurückführen lassen.
Familienbuchverkartetes Kirchenbuch einer Gemeinde, wobei die chronologisch geführten Tauf-, Heirats- und Sterberegister ausgewertet, die darin enthaltenen Personen nach ihren Namen alphabetisch geordnet und nach Familien zusammengestellt sind.
Familienstammbuchvom Standesbeamten geführtes Personenstandsbuch, aus dem der jeweilige Personenstand der Familienangehörigen hervorgeht; es wird bei der Eheschließung angelegt und ständig fortgeführt -> Stammbuch.
Faszikelzusammengeheftetes Bündel.
FautBeamter für die Erhebung besonderer Abgaben.
FeudaLehen
Fideikommißnach römischem Recht jede formlose letztwillige Verfügung, deren Erfüllung bloß dem Gewissen (fidei) der Erben überlassen und deren Vollzug nicht erzwinglich war. Familienfideikommiß ist ein Vermögensinbegriff, welcher kraft ausdrücklicher Verfügung des Stifters unveräußerlich auf die Geschlechtsnachfolger des Stifters oder eines Dritten zur Erhaltung des Familiengutes übergehen soll.
Filiationblutsmäßige Abstammung.
Filiationsalterangenommenes Durchschnittsalter (25-35 Jahre) von Personen innerhalb einer -> Generation bei ihrer Fortpflanzung.
FiliationsprobeAbstammungsnachweis
Findbuch-> Repertorium.
Fiocchisymmetrisch geordnete Quasten, die beidseitig den -> Schild eines Priesterwappens umrahmen und an geknoteten Schnüren hängen, welche die -> Geistlichen Hüte durchziehen.
FiskusAufbewahren größerer Geldmengen: Staatskasse, Geldverwaltung
FixationSteuerpauschale
FleckenOrtschaft, meist größer als ein Dorf, oft mit einigen städtischen Rechten
Foliantseit dem 17. Jhd. Bezeichnung für ein Buch im Folioformat, i.w.S. und volkstümlich für jedes großformatige, altertümliche Buch.
FolioBlatt.
Frigevong / FreibriefEntlassung aus der Hörigkeit / Urkunde über Entlassung aus der Hörigkeit
Fron, Frondienstkörperliche Leistung für einen Herrn
FronboteVollstreckungsbeamter, Büttel
FrumwerkerTagelöhner.
G     nach oben 
GanerbenErbbeteiligte, Gemeinschaft der an einem Gut (z.B. an einer Burg -> Burgfrieden) beteiligten Familienangehörigen, die in ungeteiltem Gut und Haushalt zusammenleben.
GeburtsbriefUrkunde, die beim Wegzug eines Bürgers oder bei Verheiratung in die Fremde angefordert und vom Pfarrer, den Schöffen oder vom Stadtrat ausgehändigt wurde.
GeburtsurkundeEine Geburtsurkunde ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen Personenstandsgesetz eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch erstellt wird. Sie enthält nur den aktuellen Inhalt des Geburtseintrages, gibt nicht den personenstandsrechtlichen Werdegang einer Person wieder (zum Beispiel bei Adoption).
Geding1. Sitzung der Dorfgerichte, bei denen geringe Strafsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten an einem dafür bestimmten Tag im Jahr (ungebotener Dingtag) abgehandelt wurden. Auch konnte zu außergewöhnlicher Zeit ein „gebotenes Geding“ einberufen werden. Den Vorsitz führte der -> Schultheiß. 2. Vertrag, Abrede oder Übereinkunft, aber auch Satzung und Statut.
GeleitseinnehmerGeleitsmann; Beamter, der an einem Geleitshaus einer Fernverkehrsstraße (oft in Handelsstädten oder an Kreuzungspunkten) seit dem 15. Jh. von der Fuhrleuten eine Gebühr einzog (darum auch Geleitszolleinnehmer genannt).
Gemeindsmannin ländlichen Gegenden gleichbedeutend mit Bauer (Handwerker führten die Bezeichnung „Meister“).
Genealoge-> Historiker, der Familienforschung nach wissenschaftlichen Prinzipien ausübt.
GenealogieAhnenforschung, Hilfswissenschaft der Geschichte, die sich mit der Erforschung von den Abstammungsverhältnissen der -> Geschlechter bzw. -> Familien beschäftigt.
GenerSchwiegersohn
GenerationGeschlechterreihe zeitlich nebeneinanderstehender Verwandter, gewöhnlich ein Zeitraum von 25-35 Jahren -> Filiationsalter.
GerichtsmannBeisitzer eines Dorfgerichts, gleichbedeutend mit -> Schöffe.
GeschlechtGesamtheit einer Familie desselben gleichbenannten Stammes.
GesindeDurch Gesetz oder Vertrag zu persönlichen Dienstleistungen verpflichtete und in ihrer persönlichen Freiheit stark eingeschränkte Lohnarbeiter (Knecht, Magd) bei Großbauern bzw. Guts- und Grundherren.
GesinderechtAlle rechtlichen Festlegungen, die die Stellung des Gesindes in der Gesellschaft regelten. Das Gesinde unterlag der Muntgewalt seines Dienstherren und teilte dessen Gerichtsstand.
GeswigeSchwägerin
Gevatter (in)Pate (Patin).
GlosSchwägerin
God/Godel/GöttelPatin.
Gregorianischer Kalenderab 15. Oktober 1582
H     nach oben 
Halskleinod-> Schaustück.
HandstreichVerlobung
HandtirunghGewerbe
HauptmannPächter eines an verschiedene Teilhaber „verschlitzten“ Gutes, welcher dem Grundherrn gegenüber die Gesamtheit vertrat und die Verantwortung für die Leistungen übernehmen mußte; auch Rang eines Soldaten.
HausmarkeEine Hausmarke (auch Hauszeichen, Handgemal) ist ein Symbol, welches auf Hauswänden die Sippe des Besitzers kennzeichnet. Hausmarken wurden auch auf Geräten und Werkzeugen gemalt/eingebrannt, um den Besitzer zu kennzeichnen. Ebenso wurden sie zum Unterzeichnen von Schriftstücken verwendet.
HavereidingeHofinventar
HeckerTagelöhner
HeimbürgeVorsteher eines Dorfes, auch Richter oder Schöffe
Heimeier/HeymeyerGehilfe des Bürgermeister
HeimfallErbrecht des Staates
HeiratsgeldZins, den ein Knecht (oft auch die Dienstmagd) für die Heirat zahlen musste
Helmritterlicher Kopfschutz aus Eisen, der auch wesentlicher Bestandteil eines -> Wappens ist. In der -> Heraldik wird der meist rot ausgeschlagene Helm in blauer Eisenfarbe dargestellt. Man unterscheidet die frühen Topf- und Kübelhelmformen, den (meist in Verbindung mit dem -> Tartschenschild verwendeten) Stechhelm und den Visierhelm sowie den (später nur dem Adel vorbehaltenen) Bügel- oder Spangenhelm. Den Helm kann – je nach Stellung des Wappen Inhabers
HelmdeckeTuch, die den -> Helm vor Sonneneinstrahlung und allzu starker Erwärmung bewahren sollte und gleichzeitig auch als Nackenschutz diente. Bei frühen Darstellungen von Wappen erscheint die Helmdecke meist in geschlossener, mantelartiger Form, später als ornamental verspieltes Rankenwerk, das von dem -> Helm herabhängt und den -> Schild umrahmt.
Helmkleinod-> Helmzier.
Helmschauvor Turnieren durch den -> Herold veranstaltete Prüfung des Ritters auf seine Turnierfähigkeit, wobei die mit der -> Helmzier versehenen -> Helme einzeln vorgewiesen werden mußten.
HelmzierHelmschmuck (wobei in der Regel das gesamte Schildbild oder ein Teil desselben mit seinen dort angegebenen Farben erscheint), der aus Leinwand, Tuch, Pappe oder Leder hergestellt wurde und bei den seit dem 15. Jahrhundert üblichen unblutigen Kolbenturnieren vom Gegner abgestochen werden mußte. Die Helmzier, auch Helmkleinod genannt, ist Bestandteil eines -> Wappens.
HeraldikWappenkunde, Wappenkunst und->Wappenrecht, benannt nach dem -> Herold.
Heroldvom Fürsten ernannter Zeremonienmeister, der sich durch Kenntnis von Personen und -> Wappen auszeichnete, über die Annahme und Führung von Wappen wachte, die -> Wappenrolle führte und bei Turnieren die Funktion eines Schiedsrichters ausübte.
Hintersasseauch Hintersässer, Hintersiedler; vom Grundherrn abhängiger Bauer (aus: „der hinter dem Herrn sitzt“); Kleinbauer, der Besitzer einer Kate (Kathe, Kote, Kotte „Hütte“), womit ein einzelnes Bauernhaus im Gegensatz zum geschlossenen Bauerngut gemeint ist.
HistorikerGeschichtsforscher mit wissenschaftlicher Grundausbildung.
HörigkeitAbhängigkeit der bäuerlichen Bevölkerung
HornungsgabeZuwendung des Vaters an ein uneheliches Kind.
Hufe1. bäuerliche Siedlerstelle, besteht meist aus Hofstatt, Ackerland und Nutzungsrecht an der Allmende. 2. alte deutsche Flächeneinheit (Feldmaß) für Besitzanteile an der Dorfflur.
Hufenregistervielfach nur summarisch angelegte Verzeichnisse der Bauerngüter einer Ortschaft nach der Hufenanzahl.
I     nach oben 
illegitimunehelich.
Implexauch als Ahnenverlust oder Ahnenschwund bekannt, bezeichnet das Phänomen, dass durch Heirat innerhalb der Familie eine Generation weniger als die theoretisch mögliche Anzahl von Personen umfasst..
Indexalphabetischer Namen- und Sachweiser.
IndultNachlass, Moratorium, Frist zur Lehensverlängerung
IngesigelSiegel
InkorporationEinverleibung, Einpfarrung
InspektorAufseher, Vorsteher
Instrumentalte Bezeichnung für -> Urkunde.
IntradenEinkünfte (vom Lehnsgut)
J     nach oben 
Julianischer Kalenderv. Jahre 0 bis 4. Oktober 1582
JurisdiktionRechsprechung
K     nach oben 
KapitationKopfsteuer
Kapitularienschriftlich ergangene Gesetze, auch kirchlich
KartauseKloster in einem Wald, Einsiedelei
Kartuscherundes oder ovales medaillenförmiges Ornamentmotiv mit Volutenrahmung, das bei Wappen, Inschriften oder als reine Zierform in der Architektur und Graphik verwendet wurde.
Kassatesiehe Hintersasse
KastellanBurgverwalter, Burgvogt.
Kegeluneheliches Kind.
Kekule1898 führte Stephan Kekule von Stradonitz ein Nummerierungssystem ein, die Kekule-Nummern (oder Kekule-Zahlen, Kekule wird gelegentlich auch Kekulé geschrieben), nach dem bis heute die Vorfahren (Ahnen) eines Probanden üblicherweise nummeriert werden.
Kell(n)erAmtmann (Amtskellner), Steuereinnehmer, der seine Tätigkeit neben dem -> Amtmann ausübte. Der Kell(n)er war Verwalter der im Lande zerstreuten Güter eines Grundherren. Ihm oblag das gesamte Rechnungswesen. Er führte die Oberaufsicht über die landwirtschaftlichen Betriebe, Verpachtung der Ländereien und war für die Einziehung von Zinsen und Steuern verantwortlich. Kellereien hatten in den einzelnen Orten große Scheunen (Zehntscheunen) zur Lagerung des -> Zehnten und von Wein.
KernfamilieLebensgemeinschaft der Eltern und ihrer unselbständigen Kinder (auch als Kleinfamilie bezeichnet).
Kirchenbucheine vom Pfarrer nach Tauf-, Heirats- und Sterberegister geführte -> Matrikel über den Personenstand der Gemeindemitglieder.
Kirchenfabrikhandschriftliche Aufzeichnungen, welche die Geldgeschäfte der Kirchen und Gemeinden dokumentierten.
Kleinod-> Helmzier und -> Schaustück.
KognatenBlutsverwandte aus der weiblichen Linie.
Kölmernach culmischem Recht ein Gutsbesitzer, der über 600 Morgen unter dem Pflug hatte. Wie die adeligen Rittergutsbesitzer waren auch die Kölmer in Ostpreußen am Landtag stimmberechtigt.
KönigsbriefDie Genehmigung, zu Hause zu heiraten
KonkubineBeischläferin
Konsanguinität-> Blutsverwandtschaft.
KontraktionenBezeichnung für die Zusammenziehung von Wortanfängen und Wortenden in der -> Paläographie, wobei der mittlere Wortteil weggelassen ist.
KontributionKriegslast, Zwangssteuer, -abgabe
KonventionenBezeichnung in der -> Paläographie für graphische Zeichen, die häufig vorkommende Worte ersetzen.
KonvolutDer Begriff Konvolut stammt aus dem Lateinischen von convolvere
KopialbücherAbschrift von Urkunden des Empfängers
KopiarGeschäftsbuch, in das die wichtigsten (urkundlichen) Eingänge im Wortlaut oder dem Inhalt nach (-> Regest) eingetragen wurden.
KopulationTrauung.
Kossätsiehe Kötter
KötterDorfbewohner, die einen Kotten bzw. eine Kate besaßen.
KraemWochenbett
KummeGeschlecht
KummerrechtVerhaftungsrecht
KuratorSeelsorger, der nicht Pfarrer ist, auch: Pfleger, Vormund, Domänen-Verwalter
KurmedeAbgabe nach dem Tod eines Hörigen
L     nach oben 
Lagerbüchersind Liegenschafts-Erb-Zins-Bücher, die von den Grundherren zur Erfassung von Natural- und Geldabgaben angelegt wurden.
Landeshauptmannein Beamter, der für die Verwaltung eines Bezirks oder einer Provinz zuständig war. Teils wurden sie berufen, teils gewählt.
Landschreiberherrschaftlicher Beamter im Rang eines Oberamtmanns. zusammenrollen. Es bedeutet Bündel, Sammlung, Sammelband. Gemeint ist damit eine Sammlung von Schriftstücken zu einem bestimmten Vorgang oder Thema. Der Begriff ist im Archivwesen gebräuchlich.
LapperFlickschuster.
LatifundienGroßgut
LaudemienAbgabe von Erbpächtern bei Besitzwechsel
LegendeZeichenerklärung auf Karten oder Plänen
Lehnsgutvom Grundherrn gegebener Landbesitz, meist gegen Abhängigkeit, später auch erblich
LeibbedeKopfsteuer, die von allen erwachsenen Einwohnern einer Herrschaft erhoben wurde.
Leibgedinge / LipgedingeHeiratsgut der Frau
LeibgewinnsgüterPachtbesitz auf Lebenszeit
LeibzuchtEinkünfte, die eine Person Zeit ihres Lebens genießt (aus „lif-tucht“, mnd.), besonders die lebenslängliche Rente einer Witwe; Wittum: das Grundstück, das die Rente liefert
LigaturenBezeichnung für die Zusammenziehung oder Verschmelzung von zwei Buchstaben in der Schriftkunde -> Paläographie.
Lösungsrechtalter Brauch, wonach Grundstücke, die ein Besitzer an Fremde verkauft hatte, von nahen Blutsverwandten des Vorbesitzers „binnen Jahr und Tag“ gegen Erstattung des Kaufpreises wieder an sich ziehen konnten.
M     nach oben 
MageVerwandter
MagschaftVerwandtschaft
Mannbarvolljährig
Mannschaftgleichbedeutend mit -> Familie, wobei der Haushaltsvorstand u.a. zur->Schätzung herangezogen wurde.
Mansus, Manse / MansioHufe, Wohnung
ManumissionEntlassung aus der Leibeigenschaft, wobei dem Landesherrn ein Manumissions-geld (Loskauf) gezahlt werden mußte.
Matrikel (die)amtliches Verzeichnis über Personen (z.B. Universitätsmatrikel, Kirchenbuchmatrikel), Wappen (-> Wappenrolle) oder Einkünfte.
Meier oder MeyerBürgermeister
Meisterübliche Bezeichnung für einen Handwerker.
MelberMehlhändler.
MetrologieLehre von den Maßen und Gewichten.
MetronymFrauenname als Familienname.
MitterEichmeister, Aufseher über die öffentliche Waage, über Maße und Gewichte.
MoratoriumAufschub fälliger Zahlungen
MorgenFlächenmaß
MuhmeTante, Cousine, Verwandte.
MündelAdoptiv- oder Pflegekind
MündigkeitVolljährigkeit
MutterstammDer Begriff Mutterstamm (auch Frauenlinie, Mutterlinie, oder „reiner Weibesstamm“[1]) ist ein vergleichsweise recht junger Begriff der Genealogie. Er bezeichnet die Vorfahrenschaft eines Probanden in der mütterlichen Linie und ist damit das Gegenstück zur traditionell favorisierten Stammlinie.
N     nach oben 
Nachfahren, Nachkommen-> Deszendenten.
Nahrungszettelpersönliche Steuererklärung der Bürger.
NaturalisationErteilung der Staatsbürgerschaft an Ausländer
NeffeSohn des Bruders oder der Schwester
NekrologiumTotenbuch, Verzeichnis von Gedenktagen für Tote
Neophytin der alt-christlichen Kirche ein Neugetaufter bzw. Neubekehrter. Auch die in einen Mönchsorden neu Aufgenommenen, die Neugetauften in den Missionen und neuen Mitglieder in bestimmten Geheimbünden werden Neophyten genannt.
Noterbenotwendiger Erbe, Pflichtteil
NotgedingeLeichenbesichtigung
NottaufeVermerk über Jähtaufen, die bei schwächlichen Neugeborenen oft von der Hebamme sofort vollzogen wurden.
O     nach oben 
Oberamtmannoberster Beamter eines Oberamts, Chef der Verwaltung und oberster Richter.
ObligationenPfand- und Schuldverschreibungen
OffermanKüster
OfficialisAmtmann
Ohmauch Oheim: Onkel
OmelNeffe
OnkelBruder des Vaters oder der Mutter
OrtssippenbuchBuch mit einem alphabetisch nach Familien geordneten Verzeichnis aller Einwohner einer Gemeinde mit den Lebensdaten der aufgeführten Personen und Hinweisen auf Eltern, Ehegatten und Kinder (-> Familienbuch).
P     nach oben 
PaginierungSeitennumerierung.
PaläographieSchriftkunde, Hilfswissenschaft der Geschichte, die sich mit der Entwicklung der Schrift, den einzelnen Typen und Buchstaben beschäftigt.
PanierBanner, eine rechteckige Fahne, die im Mittelalter dem Wappen des Bannerherrn entsprach.
ParagiumÜberlassung eines Lehensteils an jüngere Linien, auch Apanage
Patriziersiehe Ratsherr
PatronSchutzherr
PatronatRecht des Stifters oder (Kirchen-)Eigentümers zur Besetzung einer Stelle
PatronymEin Patronym (Vatername) ist ein Name, der angibt, wie der Vater einer Person mit Vornamen heißt. Die Bildung erfolgte in niederdeutschen Gebieten durch Anhängen des Suffixes -sen, in Friesland / Ostfriesland meist nur -s. In Skandinavien durch das Suffix -son. Der Name Jakob Jansen ist dann zu lesen als Jakob, Sohn des Jan (= Johannes). Da der Name immer in direkter Beziehung zum Vornamen des Vaters stand, änderte er sich mit jeder Generation.
PenninggeltPacht
Personennummer (-zahl)mit dieser wird in einer -> Ahnentafel oder -> Ahnenliste nach entsprechender Systematik jede Person gekennzeichnet.
PersonenstandsregisterAls Personenstandsregister oder Standesamtsregister werden im allgemeinen die Register bezeichnet, die seit dem 1. Januar 1876 auf Grund eines deutschen Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 von eigens zu diesem Zweck bestellten Standesbeamten im gesamten damaligen Deutschen Reich zu führen waren und seitdem auch in den nachfolgenden deutschen Staaten fortgeführt werden. Im Einzelnen sind dies die Geburts-, Heirats- und Sterberegister.
PetitionBitte, Beschwerde
PetschaftNegativstempel, mit dessen Hilfe -> Siegel abgedrückt werden.
Pfründenkirchlichen Einnahmen ohne eig. Gegenleistung
PopulationBevölkerung
PrachtstückeBezeichnung für die figürlichen oder tierischen Schildhalter in der -> Heraldik, die dem Adel vorbehalten sind.
PraetensionAnspruch
PresbyterÄltester (ref. Kirche)
PresbyteriumKirchenrat einer Gemeinde
PrimogeniturErb- und Nachfolgerecht des erstgeborenen Sohnes und seiner männlichen Nachkommen.
PrivignusStiefsohn
ProbandEin Proband ist die Ausgangsperson einer genealogischen Darstellung (z.B. einer Ahnentafel oder Stammtafel). In einer Ahnentafel oder Ahnenliste erhält der Proband die Kekule-Nummer 1.
R     nach oben 
Rabensteingemauerte Hinrichtungsstätte
RainGrasstreifen zwischen Feldern; Grenze
RatifikationBestätigung, Genehmigung, z.B. von Kauf- und Verkaufsverträgen durch das entsprechende Amt (Amtmann) oder den Grundherrn
RatsherrGeschworener Bürger, Ratsfreund, Ratsgenosse, Ratskumpane, Ratsmann, Ratsmeister, Ratsverwandter, Senator [lat.], Mitglied des Rates eines städtischen Gemeinwesens.
RealsteuernGrundsteuer und andere Grundstückssteuern
Regestkurze Inhaltsangabe einer -> Urkunde.
RemonstrirenWiderspruch erheben
Renovator (Renovation)Beauftragter eines Grundherrn, der den Güterstand eines Herrenhofes oder für den Streubesitz einer Herrschaft anfallende Zinsen unter Hinzuziehung eines Dorfgerichts ermittelt und neu aufschreibt. Diese Renovationen wurden in regelmäßigen Abständen und zwischenzeitlich bei Übergang an einen anderen Besitzer oder Pächter vorgenommen.
Repertoriumin Buch- oder Karteiform hand- oder maschinenschriftlich angelegtes Bestandsverzeichnis von Archivgut.
RequirentAntragsteller
RestitutionWiederherstellung des früheren Rechtsstandes
ReversBestätigung, im Lehnsrecht des Beliehenen über die Beleihung und die übernommenen Pflichten
RezeßZurücktreten, Abschied
RiemerSattler.
Ritterbürtigkeitder Nachweis erfolgte durch die -> Aufschwörung der Ahnen (Ahnenprobe) eines Ritters.
S     nach oben 
SäkularisationEinziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer (Land oder Vermögen) durch den Staat. Im engeren Sinne versteht man unter Säkularisation die Einverleibung der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften des Heiligen Römischen Reiches durch größere Territorialstaaten während des Napoleonischen Zeitalters.
SasseGrundbesitzer, insbesondere in Zusammensetzungen wie Freisasse, Landsasse und Hintersasse (Bauer).
Sattelhofauch Sadelgut, Sattelgut, Sedelgut, Setelgut [zu mhdt. sätel, sedel, „Sessel, Sattel, (Land-, Wohn-)Sitz“]: größeres Bauerngut, das rechtlich (zumindest hinsichtlich der Befreiung von den Lasten der Bauerngüter) den Rittergütern gleichgestellt war.
SchachererHausierer.
SchaffnerVerwalter geistlicher Güter, besonders bestehender und aufgehobener Klöster und Stifte, der die gleichen Aufgaben wie der -> Kell(n)er hatte.
ScharrmacherWagner, Stellmacher.
Schätzungwichtigste direkte Steuer, dessen Register der -> Kell(n)er führte. Der Name rührt von der regelmäßig vorgenommenen „Schätzung“ der Vermögensverhältnisse der -> Zensiten her. Steuerobjekt war das gesamte Vermögen.
Schaustückoder Halskleinod, Bezeichnung in der -> Heraldik für eine goldene Schaumünze, die an einer goldenen Kette um den -> Wappenhelm liegt.
Schild (der)Verteidigungswaffe eines Ritters, das gewöhnlich sein persönliches Bildsymbol (-> Wappen) zeigt. Die Form der zeitgemäßen Verteidigungsschilde entspricht den unterschiedlichen Wappenschildformen (z.B. gotischer Dreieckschild, Rundschild oder -> Tartschenschild). Der persönliche Wappenschild wurde meist auch in das -> Siegel übernommen.
SchildbildBildsymbol, das im Schild eines -> Wappens zu sehen ist.
Schildhalter-> Prachtstücke.
SchiltkenLandmaß
SchirmvogtLandesherr oder Ritter, der in weltlichen Angelegenheiten einer benachbarten geistlichen Herrschaft seine Hilfe leiht.
SchlüterSteuereinnehmer
SchnurSchwiegertochter
SchöffeBeisitzer eines weltlichen Gerichts.
Schoß / GeschoßBezeichnung für Steuern, vor allem Vermögens- und Gewerbesteuer (von „zuschießen“)
SchoßfallRückerbschaft
SchultheißVorsitzender eines Dorfgerichts und örtlicher Vertreter der Grundherrschaft. Er wohnte gewöhnlich auf einem Herrenhof, hatte die Abgaben für die Herrschaft einzuziehen und abzuliefern.
Schützöffentliches Amt des Feldhüters, das jeder Neubürger auf eine gewisse Zeit zu übernehmen verpflichtet war. Die Grundbesitzer hatten den Schützen eine Abgabe zu liefern.
Schwager/SchwägerinGeschwister des Ehegatten
SchwehrSchwiegervater
Schwertdegenjunger Ritter.
Schwertseitedie heraldisch rechte (vom Betrachter aus linke) männliche Seite z.B. bei -> Allianzwappen oder einer -> Auf schwörung.
SchwiegerSchwiegermutter
SeelenbadEine Donation wohlhabender Leute mit dem Zweck, dass sich arme Zeitgenossen den Aufenthalt in einem der früheren Badehäuser leisten konnten.
SeelenlisteSeelenlisten oder auch Gemeindeseelenlisten wurden von den Bürgermeistern und/oder anderen ehemaligen Bürgern (hier vor allem Pastoren, Lehrer, Gutsverwalter u.a.) der Gemeinden nach Flucht und/oder Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten angelegt. In diesen Listen ist die Bevölkerung eines Ortes zum Zeitpunkt der letzten Volkszählung (1939) auflistet. Diese Listen waren Grundlage für die Lastenausgleichsverfahren, in denen die Bundesrepublik Deutschland den Betroffenen Ausgleichszahlungen für die erlittenen wirtschaftlichen Verluste gewährte.
SeitenverwandteNebenzweig einer Familie
SeldeHütte, Kate
Seligverstorben
SendschöffeBeisitzer eines kirchlichen Gerichts, das über die Moral der Gemeindemitglieder wachte und richtete.
Siegelamtliche oder persönliche Bildzeichen (meist -> Wappen), die mittels eines -> Typars oder einer->Petschaft als Verschluß einer Sache oder zur Beglaubigung von Urkunden aufgedrückt wird.
sigillum citationisÜbersendung des losen -> Siegelabdruck eines Richters, der damit die Parteien zum nächsten Gerichtstag vorlud.
sigillum maiusBezeichnung für das große -> Siegel einer Institution (Behörde).
Signetbesonders kleines -> Siegel.
SippeGesamtverwandtschaft eines einzelnen Menschen sowohl väterlicher- als auch mütterlicherseits.
SphragistikSiegelkunde.
Spindelseitedie heraldisch linke (vom Betrachter aus rechte) weibliche Seite z.B. bei -> Allianzwappen oder einer -> Aufschwörung.
SpitzenahnenSpitzenahnen sind die jeweils ältesten Vorfahren in einer Ahnenreihe, zu denen Daten für die Eltern fehlen. Ein Familienforscher, der seine Vorfahren einschließlich der Ururgroßeltern vollständig (aber auch nicht darüber hinaus) erfasst hat, hat danach 16 Spitzenahnen.
StammbaumEin Stammbaum im Sinne der Genealogie ist eine grafische, an einem natürlichen Baum orientierte Darstellung desjenigen Teils der Nachkommenschaft eines Probanden, der in männlicher Line von diesem abstammt.
StammblattHilfsmittel des Ahnen- und Familienforschers, wobei jedes Ehepaar seiner direkten -> Ahnen mit ihren zugeordneten -> Personennummern, Lebensdaten und sonstigen Informationen unter Hinweis auf Eltern und Kinder auf ein speziell vorbereitetes Blatt eingetragen wird.
Stammbuchursprünglich Verzeichnis von Familienangehörigen; seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts Erinnerungsbuch, in das Freunde des Besitzers ihre Namen, Wappen, Wahlsprüche oder Widmungen eintrugen (-> Familienstammbuch).
Stammelternnamentliches, urkundlich belegtes Ehepaar, auf das sich ein -> Proband oder eine Großfamilie zurückführen läßt.
Stammlinie (-reihe)Liste oder Tafel aller Vorfahren eines Namens im Mannesstamm (väterliche Vorfahren), beginnend mit einem -> Probanden nach dem Prinzip der -> Aszendenz, wobei nur die Männer mit einer entsprechenden -> Personennummer gekennzeichnet werden.
Stammlistevon -> Historikern und->Genealogen bevorzugte Art, eine -> Familie in wissenschaftlicher Form nach dem Prinzip der -> Deszendenz darzustellen, beginnend mit den -> Stammeltern, die mit der römischen Generationszahl I gekennzeichnet werden unter Angabe der mit arabischen Zahlen fortlaufend numerierten Kinder. Pflanzen sich diese fort, so werden sie unter der nächsten Generationszahl II a etc. aufgeführt.
StammtafelEine Stammtafel im Sinne der Genealogie ist die grafische Darstellung in Tafelform desjenigen Teils der Nachkommenschaft eines Probanden, der in männlicher Line von diesem abstammt. Eine Auflistung wird als Stammliste, eine grafische Darstellung in Baumform als Stammbaum bezeichnet.
StandesregisterFührung von Heirats-, Geburts- und Sterberegistern, die den Personenstand und seine Veränderung beurkunden und dadurch das familienrechtliche, auf Abstammung oder Rechtsakt beruhende Verhältnis zweier Personen zueinander dokumentiert.
SterbeurkundeEine Sterbeurkunde ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen Personenstandsgesetz eine Personenstandsurkunde, die aus dem Sterbebuch erstellt wird.
SteuerlisteEine Steuerliste enthält die Namen aller abgabenpflichtiger Bürger und die Höhe der Abgaben. Oft wurden zusätzliche Angaben über die Lebensumstände angefügt. Steuerlisten sind in einigen Fällen für Genealogen die einzigen Quellen, bevor aus dem 16/17 Jhd. Kirchenbücher vorliegen. Ein Sonderfall der Steuerlisten sind die Listen der Türkensteuer. Steuerlisten für Grundabgaben werden auch Kataster oder Praestations-Tabellen genannt.
StiefgeschwisterKinder vom selben Vater aber verschiedenen Müttern (oder umgekehrt)
Stiefmutter/Stiefvaternicht leibliche Eltern
Stiftkirchliche, später weltliche Einrichtungen mit klosterähnlicher Organisation. In einem Stift wurden oftmals adlige, unverheiratete Frauen untergebracht wenn eine Heirat nicht mehr wahrscheinlich war (Versorgung der Frau).
SuspensionBezeichnung für Wortverkürzungen durch Weglassen einer Wortendung in der -> Paläographie.
Sütterlineine nach ihrem Erfinder benannte Kunstschrift, die nur über eine gewisse Zeit in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts generell gelehrt und geschrieben wurde, vorher nie, danach nur sehr sporadisch.
T     nach oben 
Tal / TalgemeindeLand / nichtstädtische Siedlung
TalliererHausierer.
TalschaftHundertschaft
TandlerTrödler.
TanteSchwester des Vaters oder der Mutter
Tartschenschildkonkav gebogener -> Schild, der seit dem 14. Jahrhundert gebräuchlich war und später auch ein rechts ausgespartes Loch zum Einlegen der Lanze ausweist.
TaxenSteuer-Taxen: Steuer-Anschläge, Wertbestimmung
Tingierung (Tinktur)Kolorierung eines -> Wappens, wobei die Farben (Tinkturen) bei der Beschreibung -> Blasonierung eines Wappens genau angegeben werden. Die -> Heraldik kennt nur die Farben Blau, Rot (in Sonderfällen auch Purpur und Violett), Grün und Schwarz unter Verwendung der Metalle Gold und Silber, wobei der heraldische Grundatz gilt, daß Farben auf Metallen und Metalle auf Farben zu stehen haben. In der Fahnenheraldik -> Vexillologie und in der Glasmalerei werden die Metalle Gold und Silber durch die Farben Gelb und Weiß ersetzt.
TransskriptionÜbertragung eines alten handschriftlichen Originaltextes in eine heute lesbare Schriftart (z.B. mit der Schreibmaschine).
Turnierkragenmehrlatziger Balken, der in der -> Heraldik meist als Beizeichen -> Brisur im -> Schildbild eines -> Wappens zur Unterscheidung der Äste und Zweige innerhalb der Wappengemeinschaft eines blutsverwandten Geschlechts dient.
TyparNegativstempel, mit dessen Hilfe -> Siegel abgedrückt werden.
U     nach oben 
Unehrlichunehelich
Ungeld / UngeltVerbrauchssteuer, Getränkesteuer
Ungelder / UngelterEinzugsbeamte von „Ungeld/Ungelt“
UnkostKosten bei Aufnahme als Bürger (neben dem Bürgergeld)
UrbarVerzeichnis von Gütern und/oder Einkünften.
Urkundeein durch Unterschrift und -> Siegel beglaubigtes Schriftstück (Urkunde -> Diplo-matik). Man unterscheidet die öffentliche (instrumentum pub-lica) von der privaten (instrumentum privata) Urkunde.
V     nach oben 
Verlaßformelle Aufgabe von Besitzrechten
VetterCousin
VexillologieFahnenheraldik, wobei auf dem Tuch die Metalle durch Farben ersetzt werden: Gold durch gelb, Silber durch weiß.
Viertelsmeisterstand seinem Stadtviertel vor. Die jeweiligen Viertel hatten dann ein Stück Stadtmauer zu verteidigen. Ihr „Vorsitzender“ war die Schnittstelle zum Rat. In einigen Städten war die Mauerverteidigung nicht an Stadtvierteln organisiert, sondern nach Innungen/Gilden/Zünften. Grundsätzlich musste jeder Bürger (damals ein besonderer Rechtsstatus, der explizit erworben werden musste) seine Stadt verteidigen. Je nach Vermögenslage (oder Innungszugehörigkeit) mit unterschiedlicher Bewaffnung.
VogtVertreter des obersten Gerichtsherrn, besonders in geistlichen Territorien, in manchen Herrschaften so viel wie -> Amtmann.
VorfahreBei den Vorfahren (auch Ahnen) handelt es sich diejenigen Personen, von denen der Proband abstammt. Vorfahren sind also die Eltern des Probanden und die Eltern von Vorfahren.
VorkindStiefkind aus einer früheren Ehe eines der beiden Ehegatten
Vorwerkein vom Haupthof gesondert liegender kleiner Gutshof zur Bewirtschaftung der entfernt liegenden Schläge, Felder und zur Aufnahme des Weideviehs.
W     nach oben 
Wachzinsergehobene Schicht von Hörigen, die von ihrem Herren dem Patron einer Kirche geschenkt wurden oder sich als Freie in dessen Schutz begeben haben. Dafür zahlten sie eine Kopfsteuer, die häufig aus Wachs bestand, für den Altar des Heiligen, dessen Patronatsherrn sie unterstanden
WahrmannGewährsmann, Rechtskundiger
Wappenursprünglich die Abwehrwaffen (wäpen) eines Ritters, bestehend aus -> Schild mit Schildbild, -> Helm, -> Helmdecke und -> Helmzier. Wappen sind in Verbindung mit dem Familiennamen erblich und als individuelle Persönlichkeitszeichen gesetzlich geschützt -> Wappenrecht.
WappenbesserungÄnderung eines ursprünglichen, bereits vorhandenen Wappens durch Zusätze oder Beizeichen (z.B. bei Standeserhöhungen).
Wappenbriefausgestellte Urkunde über die Verleihung eines -> Wappens, wobei dieses farblich dargestellt und ausführlich beschrieben (-> Blasonierung) wird.
Wappenmantelein hinter einem fürstlichen oder monarchischen Staatswappen ausgebreiteter, meist aus einer Rangkrone herabfallender Mantel.
Wappenminderung-> Brisur.
WappenrechtRechtsgrundsatz für die Annahme und Führung von Wappen. Nach § 12 BGB kann jeder Bürger des Bundesrepublik Deutschland ein neues Wappen annehmen, das nach Eintragung in eine halbamtliche -> Wappenrolle schutzwürdiger Bestandteil des Familiennamens und im Zusammenhang mit diesem im Mannesstamm vererbbar ist.
WappenrolleMatrikel von Wappen, die ursprünglich von offiziell bestallten -> Herolden geführt wurde.
Wappenschild (der )-> Schild.
WappenzeltWappenmantel, der aus einer Zeltkuppel herabfällt und auf der gewöhnlich eine Krone ruht.
WardeinMünzprüfer, Schätzer.
WeglöseBesitzwechselgebühr für einen verstorbenen oder weichenden Leheninhaber. Der neue Inhaber hatte den Handlohn zu entrichten (meist waren beide Gebühren
WehmutterHebamme
WeilandVerstorbener
WeilerSiedlung, vor allem in Rodungsgebieten, oft Gruppe von Einzelhöfen (aus ahd. „wilari“)
Weisatallgemeine Abgabe, Zins
Weist(h)umseit dem 13. Jahrhundert schriftlich niedergelegte Rechtsgrundsätze (ähnlich dem -> Burgfrieden) für das Zusammenleben von Bürgern, auf das sie durch Anfrage durch Rechtskundige „hingewiesen“ wurden.
WeistumAufzeichnung von überlieferten Gewohnheitsrechten. Im Mittelalter bildeten sie die wichtigst Quelle für das bäuerliche Leben
WettePfand für Schuldvertrag; auch: Brüchte, Buße
Wikbefestigter Handelsplatz in fränkischer Zeit
WischWiese
WittfrauWitwe
WittmannWitwer
WitwenstuhlWitwenstand
X     nach oben 
XenographieSchriftkunde fremder Sprachen
XenotaphiumFremdengrabstätte
Z     nach oben 
ZehnteAbgabe: des zehnten Teils des Ertrages
Zehnte PfennigBesitzwechselsteuer, die im Falle des Wegzugs eines Bürgers aus der Herrschaft fällig wurde, wobei 10% des gesamten veräußerten und mitgeführten Vermögens erhoben wurden.
ZehntherrBesitzer, der den Zehnt zu erhalten hat
ZelgeFlurdrittel in der Dreifelderwirtschaft,
ZensitenSteuerpflichtige, die z.B. zur -> Schätzung herangezogen wurden.
ZinsmeisterEinnehmer, der die städtischen Geldzinsen und ähnliche Einkünfte (-> Bede) wie auch die Beischaffung von Kontributionslieferungen zu besorgen hatte.
Zöllnererhoben die Verkehrsabgaben an den Stadttoren, Brücken etc.
ZuchtgeldZuwendungen an einen Vormund für eine(n) Unmündige(n) bzw. Waise zur Finanzierung der Erziehung
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