Archive und Adressen

 

Buchempfehlung:
Alte Kirchenbücher richtig lesen

Standesämter

Wenn Sie Ihre und die persönlichen Dokumente Ihrer Verwandten ausgeschöpft haben, werden Sie weitere Quellen nutzen müssen, um in Ihrem Familienstammbaum weiter zu kommen.

Die Standesämter in Deutschland führen seit 1875 die Standesregister (Geburten, Heirat und Tod), eine Aufgabe die bis dahin dem Pfarrer der jeweiligen Kirchengemeinde zufiel. Beim Standesbeamten bekommen Sie auf Anfrage, ein direktes Verwandtschaftsverhältnis vorausgesetzt, Kopien von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Die Beurkundung der Familienverhältnisse führte übrigens Napoleon 1804 mit der Erlassung des „Bürgerlichen Gesetzbuches“ ein. Für Recherchen, die über das Jahr 1875 hinausgehen, können Sie auf die Bestände von zivilen oder kirchlichen Archiven zurückgreifen. 

Kirchenarchive

Kirchliche Unterlagen jüngeren Datums findet man bei den zuständigen Kirchengemeinden, ältere werden in den Archiven der Landeskirchen oder Bistümer aufbewahrt. In protestantischen Gemeinden werden seit der Reformation Kirchenbücher mit Personenregistern geführt, bei den Katholiken wurde dieser Brauch Anfang des 17. Jahrhunderts übernommen. In den Kirchenbüchern sind neben den Geburten, Taufen, Heiraten und Todesfällen auch Ereignisse wie Konfirmationen, Kommunionen und Krankheiten aufgeführt. Neben den Kirchenbüchern findet man in den kirchlichen Archiven auch andere Quellen, wie z.B. Totenzettelsammlungen, Leichenpredigten, Verkündbücher, Verzeichnisse von Stiftungen oder sogar alte Schulakten.

Die ältesten erhalten Kirchenbücher Europas stammen aus dem 12. Jahrhundert und sind in Frankreich verwahrt, im deutschsprachigen Raum ist das älteste Kirchenbuch aus dem Jahre 1490. Ein österreichischer Genealoge stellte übrigens fest, dass aus der Zeit vor 1800 im deutschsprachigen Raum nur noch max. 40 % der kirchlichen Aufzeichnungen vorhanden sind. Der Rest wurde ein Opfer von Kriegen, Bränden, Plünderungen und nicht zuletzt der Säkularisation, der Auflösung von Kirchengütern im napoleonischen Zeitalter.

Sonstige Archive

Neben den kirchlichen Archiven gibt es noch die Staats- und Landesarchive sowie die Kommunalarchive der Städte und Gemeinden. Hier werden alle Schriften aufbewahrt, die von historischem, wissenschaftlichem oder künstlerischem Interesse sind. In Stadt- und Landesarchiven findet man z.B. Bürgerbücher, welche vom Mittelalter bis ins 19. Jhd. geführt wurden. Bis dahin teilte sich die Bevölkerung einer deutschen Stadt in Einwohner und Bürger. Nur wer sich damals Bürgerrechte erworben hatte, wurde in den Bürgerbüchern erwähnt. In Steuerlisten, die bis ins 15. Jhd. zurückgehen können, wurden Vermögen und Steuerpflichten der Bürger aufgezeichnet, auch Angaben zu Berufen findet man dort. Nicht zuletzt sind die Gerichtsprotokolle zu erwähnen. Hier hat schon so mancher Ahnenforscher interessante Details zu seinen verblichenen Verwandten gefunden. Ein wichtiges Hilfsmittel zur Vorbereitung eines Archiv-Besuches sind die sog. Findbücher, Inhaltsverzeichnisse der Archiv-Bestände, welche teilweise veröffentlicht werden und über Bibliotheken oder den Buchhandel bezogen werden können. So kann man sich schon im Vorwege über das vorhandene Aktenmaterial informieren.

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